Rahmenbedingungen für Ihre Planung

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Scharnhausen West“ schafft den verbindlichen Rahmen für die Entwicklung des Gewerbestandorts. 

Die wichtigsten Vorgaben

Thema

Vorgabe

Art der baulichen NutzungGewerbegebiet (GE) gemäß BauNVO
Grundflächenzahl (GRZ)0,8
Geschossflächenzahl (GFZ)2,2
Gebäudehöhe15 m bzw. 18 m bis ca. 20 m, abhängig vom jeweiligen Baufeld (vgl. Planeinschrieb)
DachformFlachdach
Stellplätze1 Pkw-Stellplatz je 400 m² Grundstücksfläche auf dem Grundstück
QuartiersparkhausWeitere Pkw-Stellplätze und E-Lademöglichkeiten
FassadenBegrünung und/oder Photoviltaik-Anlage
DachBegrünung mit Photovoltaik-Anlage
EnergieVerbrennungsverbot für fossile Energieträger

Flächeneffizient bauen

Der Bebauungsplan ermöglicht eine hohe bauliche Ausnutzung der Grundstücke. Wo es die jeweilige Nutzung und die Betriebsabläufe zulassen, soll diese Möglichkeit möglichst genutzt werden – beispielsweise durch eine gestapelte oder mehrgeschossige Bauweise.

Das geplante Gemeinschaftsparkhaus bündelt den ruhenden Verkehr und schafft dadurch mehr Spielraum für eine ressourcen- und flächeneffiziente Bebauung der Grundstücke.

Nicht zulässige Nutzungen

Im Gewerbegebiet sind bestimmte Nutzungen ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einzelhandelsbetriebe
  • Autohöfe und Rastanlagen
  • Logistik- und Lagerzentren
  • Autohäuser
  • Tankstellen
  • Vergnügungsstätten
  • Anlagen für sportliche, kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke
  • Wettannahmestellen
  • Bordelle und bordellartige Betriebe

Planungsunterlagen

Hier finden Sie die maßgeblichen Unterlagen für Ihre Planung:

Bei Fragen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter

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